Pflegegrad beantragen: So kommen Sie Schritt für Schritt zum Pflegegeld
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts dazu – mit ihm fließen je nach Einstufung mehrere hundert Euro im Monat, die Sie frei für eine 24‑Stunden‑Betreuung einsetzen können. Der Antrag ist einfacher, als die meisten denken. Wichtig ist nur, ihn sofort zu stellen.
Die kurze Antwort
- Formlos beantragen: Ein Anruf oder Zweizeiler an die Pflegekasse Ihrer Angehörigen genügt – sie ist bei deren Krankenkasse angesiedelt.
- Begutachtung zu Hause: Der Medizinische Dienst besucht Ihre Angehörigen; die Entscheidung muss in der Regel nach spätestens 25 Arbeitstagen vorliegen.
- Pflegegeld ab Antragsmonat: 347–990 € monatlich (Pflegegrad 2–5, Stand 2026) – jeder Monat Zögern kostet bares Geld.
Wer bekommt einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad erhält, wer im Alltag dauerhaft – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – auf Unterstützung angewiesen ist (§ 14 SGB XI). Es zählt nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigt. Auch geistige Einschränkungen wie eine beginnende Demenz zählen voll mit.
Die Pflegeversicherung kennt fünf Pflegegrade: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Typisch für den Start in die 24‑Stunden‑Betreuung sind die Pflegegrade 2 bis 4 – etwa nach einem Sturz, einer Hüft-OP oder wenn nächtliche Desorientierung dazukommt. Ein Pflegegrad ist keine Einbahnstraße: Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Wie stelle ich den Antrag bei der Pflegekasse?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos: Ein Anruf bei der Pflegekasse oder ein Zweizeiler per Post genügt („Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung"). Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person – die Telefonnummer steht auf der Versichertenkarte. Antragsteller ist die versicherte Person selbst; mit Vollmacht dürfen Sie das als Angehörige übernehmen.
- Heute anrufen oder schreiben Es zählt der Tag der Antragstellung – Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 33 SGB XI). Jeder Monat Warten ist verlorenes Pflegegeld.
- Formular ausfüllen Die Pflegekasse schickt nach dem Erstkontakt ein Antragsformular. Tragen Sie ein, was zutrifft – im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kostenlos beim Ausfüllen.
- Begutachtungstermin bestätigen Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Hausbesuch. Legen Sie den Termin so, dass Sie als Angehörige dabei sein können – Sie kennen den Alltag oft besser als die Betroffenen ihn schildern.
- Bescheid abwarten – mit Frist Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang muss die Entscheidung der Pflegekasse vorliegen (§ 18c SGB XI). Liegt die Person im Krankenhaus oder in der Reha und braucht danach Versorgung, muss der Medizinische Dienst schon bis zum 5. Arbeitstag begutachten (§ 18a Abs. 5 SGB XI) – ebenso im Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung.
Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten: Medicproof) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und prüft in einem etwa einstündigen Gespräch, wie selbstständig sie ihren Alltag bewältigt. Aus den Ergebnissen entsteht ein Punktwert – er entscheidet über den Pflegegrad.
Bewertet werden sechs Lebensbereiche mit unterschiedlichem Gewicht: Mobilität (z. B. Treppensteigen, Umsetzen), geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (etwa nächtliche Unruhe), Selbstversorgung – der gewichtigste Bereich, von Körperpflege bis Essen –, der Umgang mit Krankheit und Therapie (Medikamente, Arztbesuche) sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Bei anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld (§ 37 SGB XI), wenn die Pflege zu Hause organisiert wird – etwa durch Angehörige zusammen mit einer Betreuungskraft. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei eingesetzt werden, auch für eine 24‑Stunden‑Betreuung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Anteil am Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | |
| Pflegegrad 3 | 599 € | |
| Pflegegrad 4 | 800 € | |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Das Pflegegeld ist nur ein Baustein: Dazu kommen je nach Situation der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wie sich das gegen die Kosten einer 24‑Stunden‑Betreuung rechnet, zeigen unsere Rechenbeispiele mit Pflegegeld-Gegenrechnung. Was Ihnen mit Pflegedienst, Kombinationsleistung oder Entlastungsbetrag zusteht, rechnet der Pflegegeld-Rechner aus.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung?
Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen – formlos, eine Begründung dürfen Sie nachreichen. Fordern Sie dafür das vollständige Gutachten an (es steht Ihnen zu) und prüfen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch: Weicht die Einschätzung vom echten Alltag ab, benennen Sie die Punkte konkret.
Hat sich der Zustand seit der Begutachtung verschlechtert, ist statt des Widerspruchs oft ein Höherstufungsantrag der richtige Weg – er läuft wie ein neuer Antrag inklusive Begutachtung und lohnt sich immer dann, wenn der Hilfebedarf spürbar gestiegen ist.
Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag
Gibt es das Pflegegeld rückwirkend?
Ab dem Monat der Antragstellung: Geht der Antrag beispielsweise am 28. eines Monats ein, zählt der ganze Monat. Weiter zurück reicht die Zahlung nur, wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt wird (§ 33 SGB XI). Deshalb gilt: erst beantragen, dann alles Weitere klären.
Wie lange dauert das Verfahren wirklich?
Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 25 Arbeitstagen ab Antragseingang, also rund fünf Wochen (§ 18c SGB XI). Überschreitet die Pflegekasse die Frist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, steht der antragstellenden Person eine Entschädigung von 70 € je angefangene Woche Verzögerung zu.
Meine Angehörige liegt noch im Krankenhaus – was gilt dann?
Dann gilt eine verkürzte Frist: Braucht Ihre Angehörige nach dem Krankenhaus oder der Reha eine Anschlussversorgung, muss der Medizinische Dienst spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang begutachten (§ 18a Abs. 5 SGB XI, Stand 2026). Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses aktiv an – er stellt den Antrag auf Wunsch mit Ihnen zusammen und kennt die Abläufe der Kassen. Wie Sie die ersten Tage nach der Entlassung organisieren, steht im Ratgeber Vom Krankenhaus nach Hause.
Quellen & Stand
- §§ 14, 15 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit und die fünf Pflegegrade (gesetze-im-internet.de)
- §§ 18a, 18c SGB XI – verkürzte Begutachtungsfristen (Fassung seit 01.01.2026), Bescheidfrist und Entschädigung bei Fristüberschreitung
- §§ 33, 37 SGB XI – Leistungsbeginn ab Antragstellung, Pflegegeld-Beträge (Stand 2026)
- Begutachtungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes Bund – die sechs Lebensbereiche und ihre Gewichtung
Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung – verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall geben Pflegekasse und Pflegestützpunkt.
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